🚨 Wichtiger Hinweis: Hohe Brandgefahr! 🔥
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau eine Allgemeinverfügung zur Verhütung von Bränden.
❌ Außerhalb der Ortslagen ist das Entzünden und Betreiben offener Feuer verboten. Dies betrifft unter anderem:
• Holz- und Kohlegrills
• Lagerfeuer
• Sonstige offene Feuer
✅ Innerhalb der Ortslagen ist Grillen auf privaten Grundstücken weiterhin möglich – jedoch nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen:
🔹 Grill nur auf nicht brennbarem Untergrund aufstellen
🔹 Funkenflug vermeiden
🔹 Bei starkem Wind kein Feuer entzünden
🔹 Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen
🔹 Geeignete Löschmittel (z. B. Wasserschlauch oder Feuerlöscher) bereithalten
🔹 Grillkohle und Glut vollständig ablöschen
⚠️ Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.
📅 Die Allgemeinverfügung gilt bis 30.09.2026.
🌳 Helfen Sie mit, unsere Wälder, Natur, Menschen und Sachwerte zu schützen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
#BadBrückenau #Brandgefahr #Waldbrandgefahr #Grillen #Feuerverbot #Sicherheit #NaturSchützen #Sommer #Feuerwehr #GemeinsamFürDieRegion
