Allgemeinverfügung VG Bad Brückenau

28. Juli 2026
Verhütung von Bränden

🚨 Wichtiger Hinweis: Hohe Brandgefahr! 🔥

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau eine Allgemeinverfügung zur Verhütung von Bränden.

❌ Außerhalb der Ortslagen ist das Entzünden und Betreiben offener Feuer verboten. Dies betrifft unter anderem:
• Holz- und Kohlegrills
• Lagerfeuer
• Sonstige offene Feuer

✅ Innerhalb der Ortslagen ist Grillen auf privaten Grundstücken weiterhin möglich – jedoch nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen:
🔹 Grill nur auf nicht brennbarem Untergrund aufstellen
🔹 Funkenflug vermeiden
🔹 Bei starkem Wind kein Feuer entzünden
🔹 Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen
🔹 Geeignete Löschmittel (z. B. Wasserschlauch oder Feuerlöscher) bereithalten
🔹 Grillkohle und Glut vollständig ablöschen

⚠️ Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.

📅 Die Allgemeinverfügung gilt bis 30.09.2026.

🌳 Helfen Sie mit, unsere Wälder, Natur, Menschen und Sachwerte zu schützen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

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